Ihr Buchhaltungsbüro in Ihrer Nähe

Unser Leistungsspektrum umfasst

  • Sortieren und ordnen Ihrer Belege
  • Durchsicht der Belege auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit
  • Kontierung und Buchung Ihrer Rechnungen und laufenden Geschäftsvorfälle
  • Einrichtung digitaler Buchführungen
  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Kennzahlen
  • Anlagenbuchhaltung

 

Hierbei gibt es unterschiedliche Wege, die Sie wählen können:

 

  1. Die Abholung Ihrer Unterlagen für die monatliche oder vierteljährliche Erfassung in unseren Räumlichkeiten.
  2. Die Durchführung der Dienstleistung in Ihren Geschäftsräumlichkeiten.
  3. Die digitale Buchführung nach den neuen GoBD-Bestimmungen inclusive Belegarchivierung, Wegfall des mühseligen Papierarchivs.

Alle erfassten Daten könne wir für Sie unmittelbar an Ihren Steuerberater zur weiteren Beratung und Betreuung elektronisch, per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden.

Bei Bedarf können diese Arbeiten auch von der mit uns zusammenarbeitenden Steuerberatungsgesellschaft durchgeführt werden. Unsere langjährige und gute Zusammenarbeit gewährleistet einen flüssigen und zuverlässigen Prozess von der Erstellung der Buchführung bis zur Erstellung des Jahresabschlusses durch die Steuerkanzlei.

Betriebswirtschaftliche Betreuung und Beratung

Unsere aktive Unterstützung erhalten Sie bei Bedarf 

  • in kaufmännischen Fragen
  • bei organisatorischen Fragen
  • bei der Optimierung Ihrer Betriebsabläufe
  • Analysen von betriebswirtschaftlichen Auswertungen

Aufbereitung und Erstellung von Unterlagen für Banken

  • Entwicklung von Transparenz und Effizienz für Ihren Bankberater
  • Erstellung von Präsentationsmappen (Finanzierungsanfragen)
  • Aufbereitung und Analyse von Vergleichszahlen
  • Entwicklung von Finanzierungskonzepten

 

Ausdrücklich ausgeschlossen sind Steuer- und Rechtsberatungen.

Bei Bedarf können diese auch von der mit uns zusammenarbeitenden Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltskanzlei durchgeführt werden.

Entsprechend §6 Nummer 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) übernehmen wir ausschließlich die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, sowie die Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle.

Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung gemäß §6 Nr. 3 und 4 StBerG.

Auszug aus dem Gesetzestext: Steuerberatungsgesetz (StBerG)
§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Das Verbot des § 5 gilt nicht für

  1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
  2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
  3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
  4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

Für die Bereitstellung Ihrer vertraulichen Daten / Auswertungen benutzen wir hochgesicherte Onlinespeicher. Dabei ist nicht nur die Speicherung (auf deutschen Servern) sicher, sondern auch die Datenübertragung geschieht verschlüsselt.

 

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